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Arbeitsrecht | Karte 116564

Frage

Fehlender Anspruch auf Einstellung: Bewerber hat keinen Anspruch auf Einstellung auch nicht wegen unzulässigen Gründen wie Diskriminierung oder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Welchen Anspruch hat er aber trotzdem?

Antwort

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