Arbeitsrecht | Karte 116564
Frage
Fehlender Anspruch auf Einstellung: Bewerber hat keinen Anspruch auf Einstellung auch nicht wegen unzulässigen Gründen wie Diskriminierung oder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Welchen Anspruch hat er aber trotzdem?
Antwort
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