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Arbeitsrecht | Karte 116668

Frage

Schwarzarbeit im Sinne des OR bezeichnet eine Arbeit gegen Entgelt während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, die gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers verstösst, also die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt. Hinten ein paar Beispiele:

Antwort

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