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Frage

1.62 Ein Schuldner versucht seinen ahnungslosen Gläubiger arglistig davon abzuhalten, seine Forderung rechtzeitig geltend zu machen und beruft sich dann auf die eingetretene Verjährung der Schuld. Gegen welchen Grundsatz verstösst dieses Verhalten?

Antwort

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