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Sozialversicherungen 2012 | Karte 126899

Frage

Inge Hofmann ist geschieden und wird in 2 Jahren pensioniert. Seit der Scheidung lebt sie in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Um ihre finanziellen Möglichkeiten in den nächsten 2 Jahren etwas aufzubessern, möchte sie die AHV Rente vorbeziehen. Ist ein Vorbezug unter dem Umstand möglich, dass sie weiterhin arbeitet?

Antwort

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