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- Kündigung muss AN mind. 30 d im Voraus angezeigt werden - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Anspruch auf Zahlung der Vergütung - besondere gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz von Schwangeren u. Beurlaubten auf Grund eines Arbeitsunfalls - regelmässige nähere Aufführungvon Kündigungsgründen u. des formellen Ablaufs der Kündigung in Arbeitsordnungen - Kündigung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein -> ist nur dann der Fall, wenn rechtfertigender Grund vorliegt |
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Frage: Was für Regelungen in Bezug auf die Kündigung gibt es in Japan? Paket: AR7 |
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