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Frage

X wohnt in Kriens. Da er die Miete seiner Wohnung nicht mehr zahlen kann, wird er von seinem Vermieter (wohnhaft in Willisau) betrieben. X kündigt den Mietvertrag und zieht nach Horw. Wo muss der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen?

Antwort

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