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Steuern | Karte 137773

Frage

O betreibt eine Einzelfirma. Sie schreibt das AV mit maximal zulässigen Ansätzen ab. Ihre FZ sind nur noch mit 1000.- in der bilanz. sie verkauft diese zu 10000.-. Die Fahrzeuge werden nicht ersetzt. O möchte in Zukunft von einem Betrieb, welcher liquidiert wird, das Warenlager abkaufen. - Muss der Gewinn grunds. verst. werden? - Wie muss/kann der Gewinn verbuch werden, wenn weitere Investitionen geplant sind?

Antwort

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