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Sozialversicherung Recht | Karte 148343

Frage

Eine Versicherte verleit den Wohnsitz ins Ausland. Die Ausgleichskasse x teilt mit, dass die Rente im Ausland ausbezahlt wird aber EL nicht. Als sie ins Ausland kommt, wird ihr von der Schweiz. Ausgleichskasse mitgeteilt, dass die Rente auch nicht ausbezahlt wird. Welcher Grundsatz wird hier bei der Beurteilung zur Anwendung kommen?

Antwort

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