Krankenversicherung | Karte 148356
Frage
Für das IV-Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht gilt Kostenfreiheit, erst für das Verfahren vor Bundesgericht betragen die Gerichtskosten für die unterliegende Partei zwischen 200 und 1’000 CHF. Richtig oder Falsch
Antwort
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