Krankenversicherung | Karte 148357
Frage
Das Untersuchungsprinzip bedeutet, dass die zuständige Behörde von Amtes wegen darüber entscheidet, ob sie ein Verfahren eröffnet, was Gegenstand des Verfahrens ist und ob und wie sie das Verfahren beendet. Richtig oder Falsch
Antwort
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