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Krankenversicherung | Karte 148357

Frage

Das Untersuchungsprinzip bedeutet, dass die zuständige Behörde von Amtes wegen darüber entscheidet, ob sie ein Verfahren eröffnet, was Gegenstand des Verfahrens ist und ob und wie sie das Verfahren beendet. Richtig oder Falsch

Antwort

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