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Krankenversicherung | Karte 148392

Frage

Während der Abklärung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung (noch vor Erlass des Vorbescheids) verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Versicherten und er wird schwer hilflos. Genügt es, dies der IV-Stelle schriftlich mitzuteilen, oder muss eine neue Anmeldung erfolgen?

Antwort

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