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Rechtliche_Grundlagen_Personal | Karte 150042
Frage
§ 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von XXXXX Stunde durchzuführen ist.
Antwort
15ae702a236ed54c
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen: (Zufall und Fokus nur mit Abo)