Personalwirtschaft_Buch | Karte 151956
Frage
Dabei gilt, dass der Arbeitnehmer persönlich zur Leistung verpfl ichtet ist, er darf keine Vertretungskraft schicken, wenn er verhindert ist. Der Arbeitgeber kann dieses auch nicht verlangen. Umgekehrt gilt, dass der Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitsleistung nicht auf andere Arbeitgeber übertragen kann – mit zwei Ausnahmen allerdings:
Antwort
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