Personalwirtschaft_Buch | Karte 151997
Frage
Erfolgt eine Befristung mit Sachgrund, kann die Dauer des Arbeitsvertrages entweder zeitlich genau bestimmt sein (z. B. bis zum 30. April d. J.), oder die Dauer ist an einen bestimmten Zweck geknüpft (z. B. Vertretung bis zum Ende der Elternzeit einer anderen Person). Um welche Fälle handelt es sich in den Verträgen?
Antwort
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