WGG_17.12.07 | Karte 15232
Frage
OR 462/2 nent drei Rechtshandlungen, die ein Handlungsbevollmächtigter ohne ausdrückliche Befugnis nicht vornehmen darf, weil das Geschäft sie nicht "gewöhnlich mit sich bringt". Welche sind es?
Antwort
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