Personalwirtschaft_Buch_2 | Karte 152761
Frage
Der Arbeitgeber hat nach BGV D27 die Pflicht, sich vor dem Einsatz am Stapler von der Eignung des Mitarbeiters zu überzeugen. Das geht in der Regel nur mit der G25-Untersuchung. Unterlässt ein Arbeitgeber diese Art der Eignungsfeststellung und kommt es zu einem Arbeitsunfall, der auf mangelnde Sehfähigkeit zurückzuführen ist, muss der Arbeitgeber mit Regressforderungen rechnen!!!
Antwort
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