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Zwischenprüfung | Karte 154713

Frage

INFO: Arbeitet ein/e Teilzeitbeschäftigte/r z.B. an nur drei Tagen in der Woche, so verringert sich der tarifliche Anspruch von 30 Tagen auf 18 Tage (30 Tage Urlaubsanspruch : 5 Arbeitstage pro Woche = 6 Wochen Urlaub; 6 Wochen Urlaub x 3 Arbeitstage pro Woche = 18 Tage Urlaubsanspruch). Mit diesen 18 Tagen kann der/die Teilzeitbeschäftigte sechs Wochen Urlaub machen - genauso viel wie Vollzeitbeschäftigte, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten.

Antwort

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