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valmir | Karte 161526

Frage

Sozialversicherung 3-Säulen System Säule 2: BVG/KTG/UVG Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehmer, die das 17. Lebensjahr (für die Risiken Tod und Invalidität) bzw. das 24. Lebensjahr (Altersvorsorge) vollendet haben und ein gesetzlich definiertes Mindesteinkommen erzielen. Löhne, die unter dem Mindestjahreslohn liegen, müssen nicht versichert werden.

Antwort

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