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KGZ | Karte 170422

Frage

Eine Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Inhaber des AVGS 2  in ein sozialversicherungspfl ichtiges Arbeitsverhältnis  von mindestens 15 Wochenstunden  mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vermittelt wurde. Die Vergütung wird in zwei Raten direkt an den Arbeitsvermittler ausgezahlt:  die erste Rate in Höhe von 1 000,00 EUR wird nach sechswöchiger Beschäftigung ausgezahlt;  die zweite Rate umfasst den Restbetrag und wird nach sechsmonatiger Beschäftigung vergütet. Beginn der Frist ist der Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme.

Antwort

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