KGZ | Karte 170422
Frage
Eine Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Inhaber des AVGS 2 in ein sozialversicherungspfl ichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vermittelt wurde. Die Vergütung wird in zwei Raten direkt an den Arbeitsvermittler ausgezahlt: die erste Rate in Höhe von 1 000,00 EUR wird nach sechswöchiger Beschäftigung ausgezahlt; die zweite Rate umfasst den Restbetrag und wird nach sechsmonatiger Beschäftigung vergütet. Beginn der Frist ist der Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme.
Antwort
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