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Gesetze 2 | Karte 176355

Frage

Der Betriebsrat ist gemäß § 102 Abs.1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören Im Falle einer bevorstehenden außerordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat wie lange Zeit sich dazu zu äußern?

Antwort

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