Sozialversicherungen NBW (AHV) Versicherung + Beiträge | Karte 192929
Frage
Die Beiträge AHV/IV/EO der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen immer 9,5 % des massgebenden Lohns. o richtig o falsch
Antwort
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