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Frage

Eine nichterwerbstätige Person, die in einer eingetragenen Partner-schaft lebt, ist von der Beitragspflicht AHV/IV/EO befreit, sofern der andere eingetragene Partner erwerbstätig ist und pro Kalenderjahr mindestens den doppelten Minimalbeitrag an die AHV/IV/EO bezahlt. o richtig o falsch

Antwort

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