Vollzugriff & Lernmethoden freischalten

ZGB_Einführung | Karte 200862

Frage

Was bedeutet die Beweislast ARt. 8 ZGB Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

Antwort

Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)