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Das Geschäft besteht im Kaufvertrag an sich. Der Verkäufer verpflichtet sich dem Käufer etwas zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen. Obl. Rechte | ||
Frage: Was ist das Verpflichtungsgeschäft? Paket: Sachenrecht |
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