Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 119 mal Link senden |
Sonderstellung: der Schadenausgleich entfällt mangels Invididualgüterrechtsverletzung. In solchen Fällen kommt das Instrument "öffentlich rechtliche Kostenauflage" zur Anwendung. Die polizeirechtlichen Verfügungen bringen ein Umweltschädiger zur Bezahlung von Schadenverhütungs-, Schadenminderungs,-, oder Sanierungsmassnahmen. | ||
Frage: Was gilt bei eigentlichen Umweltschäden? Paket: HRE1 |
||
Nächste Frage » | ||
|
© by Aisberg GmbH : Webdesign, Marketing, Frauenfeld, Thurgau