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Der auf Schadenersatz Belangte macht geltend, der von ihm verursachte Schaden wäre ganz oder zum Teil aufgrund einer anderen Ursache, für die er nicht verantwortlich ist, ohnehin eingetreten. Der häufigste Anwendungsfall einer solchen Konstellation stellt das Vorhandensein der vorne beschriebenen konstitutionellen Prädisposition dar. | ||
Frage: hypothetische Kausalität Paket: HRE1 |
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