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Liegt vor, wenn eine Schadenursache, bevor sie sich auswirken kann, von einer anderen Ursache überholt wird, die dann den Schaden herbeiführt. In diesem Fall muss eine schwierige Zuordnung der Haftungsanteile unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vorgenommen werden. Dies mit dem Ziel, einen auch aus der Sicht des Geschädigten rechtlich vertretbaren, aber auch gerechten Schadensausgleich herbeizuführen. | ||
Frage: Überholende Kausalität Paket: HRE1 |
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