PR Schuldnerverzug, Hilfspersonenhaftung SW8 | Karte 216770
Frage
Ersatz des Verspätungsschadens Art. 103 Abs. 1 OR löst der Verzug des S dessen Pflicht zum Ersatz des Schadens aus, der dem G durch die Verspätung adäquat kausal entstanden ist. Steht dem G kumulativ neben dem ursprünglichen Leistungsanspruch zu.
Antwort
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