Vermögen 6 | Karte 217106
Frage
Deckungserweiterung Rückrufkosten Eine Obliegenheit sieht vor, dass der Versicherte verpflichtet ist, den Versicherer bei einem Rückruf einzubeziehen. Der Entscheid über einen allfälligen Rückruf und die anzuordnenden Massnahmen wird durch den Versicherten sowie den Versicherer getroffen. Nenne die Ausnahme
Antwort
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