PR Schuldnerverzug, Hilfspersonenhaftung SW8 | Karte 217270
Frage
Wirkung bei Geldleistungen Art. 104 und 106 OR Bei Geldforderungen beginnt unmittelbar mit dem Eintritt des Verzuges die verschuldensunabhängige Pflicht des S zur Verzinsung. 5%, es können aber auch höhere oder tiefere Verzugszinsen vereinbart werden.
Antwort
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