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Frage

Schuldnerverzug bei vollkommen zweiseitigen Verträgen Art. 107-109 OR. Art. 107 Abs. 1 OR orientiert sich am Ergebnis aus Art. 102 OR: Liegt ein Verzugstatbestand nach den dort genannten Voraussetzungen vor, eröffnet dies dem G die Möglichkeit, sich mittels Nachfristansetzung der sog. Wahlrechte zu bedienen.

Antwort

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