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Frage

2. Wahlrecht Rücktritt vom Vertrag Art. 109 OR Wird durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung aufgehoben. Gegenleistung verweigern und das Geleistete zurückfordern. Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens, ausser Exculpation.

Antwort

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