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Frage

Haftung für Hilfspersonen: Hilfsperson Hilfsperson: Bezug des Dritten erfolgt im Interesse des Beauftragten Substitute: Beizog des Dritten erfolgt im Interesse des Auftraggebers Keine Haftung bei sorgfältiger Auswahl und Instruktion Art. 399 Abs, 2 OR

Antwort

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