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Frage

Gefährdungshaftungen Eisenbahnunternehmung Was für eine Haftung gilt für: 1. Personenschäden 2. Sachschäden, ohne Schäden an transportierten Sachen 3. Handgepäck, bei gleichzeitigem Personenschaden der reisenden Person 4. Handgepäck, ohne gleichzeitigem Personenschaden der reisenden Person 5. Andere beförderte Sachen, die nicht in Obhut der reisenden Person sind sowie Frachtgut

Antwort

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