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Frage

Rechtsfolge (Recht zur Verrechnung) 2 Übt der Berechtigte sein Verrechnungsrecht durch Erklärung aus, bewirkt das den Untergang sowohl der Verrechnungs- als auch der Hauptforderung, naturgemäss jedoch nur bis zur Höhe des niedrigeren Forderungsbetrages. Nebenrechte erlöschen auch Art. 114 OR

Antwort

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