PR Erlöschen von Obligationen SW9 | Karte 217522
Frage
Verjährung Allg. lässt sichte Verjährung umschreiben als Erklärung einer Forderung durch Zeitablauf. Beschlägt nicht Bestand der Forderung, sondern deren Durchsetzbarkeit (Entkräftung). S kann die eingeklagte Leistung - sobald Verjährung durch Frist eingetreten ist - durch Einrede verweigern.
Antwort
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)