Vollzugriff & Lernmethoden freischalten

Frage

Art. 127 f. OR Art. 129 OR Unabänderlichkeit der Frist. Art. 141 Abs. 1 OR Verzicht auf Verjährung (129 und 141 OR gelten jedoch nur für die innerhalb des dritten Titels geregelten Verjährungsfristen Art. 127-142 OR)

Antwort

Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)