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Vermögen 7 | Karte 217959

Frage

Wissenssicherer Haftpflicht Wie ist der Versicherungsschutz für die Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit Trendsportaktivitäten (z.B. Bungee-Jumping) geregelt, wobei zwischen Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Trendsportaktivitäten einerseits und der Vermittlung von Trendsportaktivitäten andererseits zu unterscheiden ist.

Antwort

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