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Vermögen 7 | Karte 217970

Frage

Haftpflichtversicherung des Gastwirtschaftsgewerbe Im hoteleigenen Wellness- und Fitnesscenter wird gelegentlich vom Hotelier gemietetes Personal eingesetzt. Es handelt sich dabei nicht um selbständige Berufsleute. In welchen der nachstehend aufgeführten Schäden, welche jeweils bei Ausübung einer geschäftlichen Verrichtung für den Hotelbetrieb verursacht werden, würde Versicherungsschutz über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Hoteliers bestehen? Durch eine reflexartige Handbewegung beschädigt ein gemieteter Fitnesstrainer die Brille einer Mitarbeiterin des Hotels

Antwort

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