Vermögen 7 | Karte 217981
Frage
Architektur- und Bauingenieurbüro Infolge von Bodenbewegungen entstehen bei einen Bauvorhaben Risse. Es stellt sich heraus, dass der für das Bauvorhaben zuständige Architekt, die aufgrund der konkreten Verhältnisse erforderliche Bodenuntersuchung unterlassen hatte. Der Bauherr macht nun die Kosten der Behebung des Schadens beim beauftragten Architekten geltend. -Grundrisiko -Bautenschäden -reine Vermögensschäden -keines
Antwort
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