Vollzugriff & Lernmethoden freischalten

Frage

Befreiung des Schuldners an den Zedenten Art. 167 Or Der S, dem die Anzeige der Abtretung nicht zugeht - es handelt sich bei der Notifikation um eine empfangsbedürftige Willenserklärung - darf an den bisherigen Gläubiger mit bereuender Wirkung leisten.

Antwort

Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)