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PR Kaufvertrag SW12 | Karte 218409

Frage

Begriff Kauf Art. 184 Abs. 1 OR Der Kaufgegenstand wird durch den Kaufvertrag nicht übertragen! Der Vertrag begründet lediglich die Verpflichtung (Art. 184 Abs. 1, ARt. 216 Abs. 1 OR) Für die Übertragung braucht es ein Verfügungsgeschäft.

Antwort

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