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PR Kaufvertrag SW12 | Karte 218430

Frage

Ausnahmen Gefahrtragung Art. 185 Abs. 1 nur Speziessache, die der Käufer beim Verkäufer Art. 74 Abs. 2 Ziff. 3 OR oder am Ort des Vertragsabschlusses Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR, abholen muss - nur wenn wenn nichts anderes abgemacht.

Antwort

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