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PR Kaufvertrag SW12 | Karte 218491

Frage

Sachverhalt: A schliesst mit der B-AG einen Kaufvertrag über 200 Skianzüge zum Preis von CHF 200 je Anzug. Unter anderem werden im Vertrag folgende Vereinbarungen getroffen: 1. Die Ware ist am 1. Februar 2006 am Domizil des Käufers in Luzern franko abzuliefern, wo auch Nutzen und Gefahr übergehen. Die Kosten der Übergabe werden ganz vom Käufer getragen. 2. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, verzichtet der Käufer auf die Lieferung. Der Käufer kann als Schadenersatz nur die Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis zur Erfüllungszeit verlangen. Jede Haftung des Verkäufers für Entwehrung und Mängel wird wegbedungen. 3. Der Kaufpreis ist zahlbar innert 90 Tagen nach Empfang der Ware. Der Käufer ver- pflichtet sich, bei der Lieferung einen Wechsel zu akzeptieren.

Antwort

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