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PR Werkvertrag SW13 | Karte 218625

Frage

Positive Vertragsverletzung Schlechterfüllung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Unternehmer haftet nach Art. 97 i.V.m. 364 Abs. 1 nur für solche positiven Verletzungen, die keine Rechts- oder Sachmängel sind (Haftung für Mangelfolgeschäden, nachträgliche (subjektive) Unmöglichkeit, Missachtung von Nebenpflichten im Vermögen des Bestellers)

Antwort

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