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PR Werkvertrag SW13 | Karte 218627

Frage

Verzug des Unternehmers Ablieferugsverzug: nicht rechtzeitige Ablieferung des Werkes. Nach Art. 102 ff. vorgehen und ev. 107 Abs. 2 OR Rücktritt ex tunc (Art. 109 OR) oder nunc und das Werk, soweit ausgeführt vergüten und dann beanspruchen. Herstellungsverzug Art. 366 Abs. 1 OR

Antwort

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