PR Werkvertrag SW13 | Karte 218639
Frage
Tatbestandselemente Mängelhaftung des Unternehmers Rechtsfolge Wandelung, Minderung und Nachbesserung setzen kein Verschulden voraus. Beim Ersatz für Mängelfolgeschäden handelt es sich um eine verschuldensabhängige Haftung.
Antwort
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