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PR Werkvertrag SW13 | Karte 218641

Frage

Wandelung (bei Bauwerken ausgeschlossen) Wenn dem Besteller das Werk nicht zugemutet werden kann. Wenn Werk unbrauchbar ist Art. 368 OR. Vertrag wird ex tunc aufgehoben = Erlöschen der noch bestehenden gegenseitigen Forderung und Rückleistungspflicht Zug um Zug.

Antwort

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