PR Werkvertrag SW13 | Karte 218641
Frage
Wandelung (bei Bauwerken ausgeschlossen) Wenn dem Besteller das Werk nicht zugemutet werden kann. Wenn Werk unbrauchbar ist Art. 368 OR. Vertrag wird ex tunc aufgehoben = Erlöschen der noch bestehenden gegenseitigen Forderung und Rückleistungspflicht Zug um Zug.
Antwort
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)