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PR Werkvertrag SW13 | Karte 218645

Frage

Schadenersatz kumulativ zu den Wahlrechten (Mangelfolgeschaden) Ein Schaden, der infolge eines Fehlers unmittelbar an dem Werk selbst besteht (sog. Mangelschaden), fällt nicht unter den Schadenersatz von Art. 368 Abs. 1 und 2 OR. Dieser fällt unter die Minderung bzw. Nachbesserung

Antwort

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