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PR Auftrag SW13 | Karte 218676

Frage

Pflichten des Auftraggebers Leistung einer Vergütung Art. 394 Abs. 3 OR Der Anspruch auf Vergütung wird mit dem Abschluss der letzten unter einem bestimmten Auftrag fallenden Leistung fällig.

Antwort

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