PR Auftrag SW13 | Karte 218676
Frage
Pflichten des Auftraggebers Leistung einer Vergütung Art. 394 Abs. 3 OR Der Anspruch auf Vergütung wird mit dem Abschluss der letzten unter einem bestimmten Auftrag fallenden Leistung fällig.
Antwort
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)